Architekturbüro Havend
Welches Genehmigungsverfahren gilt für Ihr Vorhaben?
Fünf Fragen zu Ihrem Bauvorhaben – Sie erhalten eine erste Einordnung nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018 in der Fassung vom 01.01.2024), die zu erwartende Verfahrensart, die gesetzlichen Fristen und eine Übersicht der üblicherweise erforderlichen Bauvorlagen.
Dauer etwa zwei Minuten. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert – die Auswertung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser.